Kontakt

Kremsmünster:
Mitterweg 22, 4550 Kremsmünster - Karte
07583 / 8562


Bad Hall:
Ingenieur-Pesendorfer-Straße 2, 4540 Bad Hall - Karte


Übungsplatz:
Au 61, 4550 Kremsmünster
- Karte

Öffnungszeiten - Kremsmünster

Mo - Do: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Fr: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00

Öffnungszeiten - Bad Hall

Mo. und Fr. 17.30 bis 18.30

Termine

Kremsmünster C1:
  • Freitag, 22. November 2024 17:00
Kremsmünster C2:
  • Freitag, 22. November 2024 19:00
Kremsmünster C3:
  • Samstag, 23. November 2024 09:00
Kremsmünster C4:
  • Samstag, 23. November 2024 11:00
Kremsmünster C5:
  • Freitag, 29. November 2024 17:00
Kremsmünster CE1:
  • Freitag, 29. November 2024 19:00
Kremsmünster CE2:
  • Samstag, 30. November 2024 09:00
Kremsmünster CE3:
  • Samstag, 30. November 2024 11:00

Fahrschule >  Führerscheinausbildung >  Klasse C  

Voraussetzungen

  • C95 (Mindestalter 18)
    Berufskraftfahrer – Grundqualifikation

 

  • C1(Mindestalter 18)*Der Führerschein der Klasse C1 umfasst Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse über 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.Die Klasse C1 umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM und F.
  • C (Mindestalter 21)

    Der Führerschein der Klasse C umfasst: Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.SonderkraftfahrzeugeFahrzeuge der Klasse D1 oder D unter den Vorraussetzungen:

    • Innerhalb Österreichs
    • Bis 1. November 1997: Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse C vor dem 1. November 1997
    • 21 Jahre und mindestens 2 jähriger Lenkberechtigung der Klasse C (gilt für Überprüfungs- oder technische Begutachtungsfahrten sowie zur Räumung von Gefahrenstellen)
    • Es dürfen keine Fahrgäste befördert werden
    Die Klasse C umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM, C1 und F.

     

  • C1EEin Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigtEin Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigtDie Klasse C1E umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM und BE.
  • C1Der Führerschein der Klasse CE umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.Die Klasse CE umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM, BE und C1E. Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst zusätzlich auch die Lenkberechtigung für die Klasse DE, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D besitzt.

*Klasse B erforderlich.

Ausbildung

Ablauf (Theorie):

20 Einheiten Grundwissen (entfällt bei Besitz einer der Klassen A, B oder F)

B: 12 Einheiten (Entfällt bei Besitz der Klasse B)

C: 10 Einheiten

CE (E zu C): 6 Einheiten

Es sind auf Quereinstiege möglich

Ablauf (Praxis):

B und C: 20 Einheiten davon 8EH B und 12EH C

B, C und CE: 22 Einheiten davon 8EH B, 10EH C und 4EH CE

Von B auf C: 8 Einheiten C

Von B auf C, CE: 10 Einheiten C davon 6EH C und 4EH CE


Sie wollen Lastkraftwagen fahren - dann lernen Sie es gleich richtig!

Im praxisbezogenen Unterricht wird der Lehrstoff multimediaunterstützt in leicht verständlicher Form vermittelt.

LKW Fahrstunden auf Mercedes-Benz Actros 1832, ca. 17,5 t Gesamtmasse (in jeder Fahrstunde) Anhänger Fahrstunden mit modernem Zentralachsanhänger, (ca. 25t Gesamtgewicht des Kraftwagenzuges).

Unser großes Übungsgelände (6600 m²) ermöglicht Ihnen nicht nur effizientes trainieren ab der ersten Fahrminute, wir nutzen unsere Fahrzeughalle überdies zu einem speziellen Anschauungsunterricht an LKW und Anhänger, wobei mit den Kursteilnehmern auch das für Lastkraftwagenfahrer so wichtige Kettenanlegen trainiert wird.