Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 (im Rahmen der Land- u. Forstwirtschaft)
  • Mindestalter 18
Der Führerschein der Klasse F umfasst::
  • Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • Lenkberechtigung für die Klasse AM.
Die Klasse F umfasst in Verbindung mit Zugmaschinen, Motorkarren oder landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen alle Anhänger; in Verbindung mit anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeugen nur Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg.

Ausbildung

Wir fahren mit unseren eigenen Traktor mit Straßenzulassung und Hänger.

  1. Ablauf:

    4 Einheiten Theorie

    4 Einheiten Praxis

Termine

[Klicken] Zu den allgemeinen Kursen**

Klasse: F (Nur ein F-Spezialkurs erforderlich, 4 Stunden)

Aktuell sind folgende Kurse geplant:

  • 05.04.2024 - 17:00 • F Spezialkurs
  • 24.05.2024 - 15:00 • F Spezialkurs
*Änderungen vorbehalten.
** Nicht erforderlich bei Besitz anderer Lenkerberechtigungen.